Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität, Neutralität und Berufserfahrung aus.
Die Beauftragung kann durch ein Gericht (Gerichtsgutachten) oder durch eine natürliche Person (Privatgutachten) erfolgen.
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten