„Hinterher ist man immer schlauer!“ haben schon viele nach dem Kauf Ihres „Traumhauses“ gesagt. Sowohl beim Kauf oder Verkauf neuer als auch gebrauchter Immobilien gibt es ungeahnte Risiken. Häuser werden in den meisten Fällen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft (gekauft wie gesehen). Damit soll ausgeschlossen werden, dass Käufer nach Abschluss des Vertrages Rechte wegen augenscheinlicher Mängel geltend machen können.
Dieses Recht ist auch dann verwirkt, wenn Sie augenscheinlich erkennbare Mängel nicht bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt und dokumentiert haben.
Hier bieten wir Ihnen die Gebäudedokumentation an, in der wir alle relevanten Punkte für Sie aufzeigen.